Inhaltsverzeichnis auf: selbstständig-machen.org

1. Businessplan erstellen und Zuschüsse beantragen:

2. Welche Informationen benötigt das Finanzamt von Existenzgründern, die sich selbständig machen?

3. Welche Steuererklärungen müssen abgegeben werden, wenn sich Freiberufler oder Gewerbetreibende selbständig machen?

4. Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden?

5. Kleinunternehmer oder Regelversteuerung?

6. Rechnungen schreiben:

7. Firmenwagen und Reisekosten

8. Welche Krankenversicherung kann von Selbständigen, wie Gewerbetreibenden und Freiberuflern gewählt werden?

9. Welches ist das richtige Firmenkonto beim selbständig machen?

10. Weiterführende Links zur Selbständigkeit

comdirect
Selbstständig-Machen Sitemap
Visitenkarten-erstellen Private-Krankenversicherung-wechseln Geld verdienen Visitenkarten-drucken Private-Krankenversicherung-Basistarif Visitenkarten-kostenlos Notarkosten


Freiberufler - Besonderheiten bei Gewerbesteuer und Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind in §18 EStG aufgeführt. Hierunter fallen demnach etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Betriebswirte, Heilpraktiker, Journalisten, Übersetzer oder ähnliche Berufe.

 Freiberufler         Freiberufler        Freiberufler        Freiberufler

Die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist nicht immer einfach. Die Rechtsprechung hat sich z.B. bei der Einstufung von Softwareentwicklern als Freiberufler bzw. Gewerbetreibende in der letzten Zeit nicht immer einheitlich verhalten.

Warum wollen viele Steuerpflichtige als Freiberufler eingestuft werden? Freiberufler genießen gegenüber Gewerbetreibenden einige Vorteile. So dürfen Freiberufler unabhängig von der Höhe des Umsatzes oder des Gewinns eine so genannte Einnahmenüberschussrechnung bei der Gewinnermittlung aufstellen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung kommt es zumeist nur auf den Zahlungszufluss an, während bei einer Bilanz eine periodengerechte Gewinnermittlung zu erfolgen hat, bei der insbesondere auch Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfassen sind.

Auch entfallen die Beiträge z.B. zur IHK, was aber nicht unbedingt ein Vorteil sein muss. Denn auf der anderen Seite müssen z.B. Steuerberater Zahlungen an die Steuerberaterkammer leisten.

Zu einer möglichen Benachteiligung bezüglich der durch Gewerbetreibende zu zahlende Gewerbesteuer ist folgendes zu erwähnen. Während Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder Unternehmergesellschaft grundsätzlich auf den Gewerbeertrag Gewerbesteuer zu zahlen haben, gibt es bei der Personengesellschaften oder Einzelunternehmen einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro, unter dem keine Gewerbesteuer anfällt. Bei Kapitalgesellschaften ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass der Gewinn bzw. Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer z.B. durch die Zahlung eines Geschäftsführergehaltes vermindert wird.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, sondern zahlen auf den Gewinn bzw. Überschuss nur entsprechende Einkommensteuer. Die bei Personengesellschaften oder Gewerbetreibenden zu zahlende Gewerbesteuer wird aber grundsätzlich nach §35 EStG vergleichbar mit einem Hebesatz von 380% auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Die Benachteiligung von Personengesellschaften und Gewerbetreibenden gegenüber dem Freiberufler ist demnach nicht mehr so nennenswert wie in früheren Jahren.

Zusammenfassend läßt sich damirt folgendes erwähnen:

Freiberufler können Ihre Gewinnermittlung unabhängig von der Höhe des Gewinns durch eine so genannte Einnahme-Überschussrechnung ermitteln, während Gewerbetreibende unter Umständen eine Bilanz erstellen müssen. Außerdem unterliegen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb grundsätzlich der Gewerbesteuer. Hierbei ist zu beachten, dass es allerdings einen Freibetrag in Höhe von momentan 24.500 Euro und eine (eventuell nur teilweise) Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gibt. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Auswirkung der Gewerbesteuer aus diesem Grund nicht mehr so hoch und kann durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer je nach Gewerbesteuer-Hebesatz sogar kompensiert werden.



mgm Banner 728x90



Kinderfreibetrag Sparerfreibetrag Lohnrechner Steuerfreibetrag Einspruch Einkommensteuererklaerung Rentenbesteuerung Freistellungsauftrag Erbschaftssteuer Freibeträge Brutto-Netto-Rechner Lohnsteuererklärung Steuer-Software Abgeltungssteuer Haushaltsnahe-Dienstleistungen Rentenbesteuerung-Tabelle Steuerklassen Nettorechner Vermögenswirksame-Leistungen

Valid XHTML 1.0 Transitional